Welche Behörde ist verantwortlich/zuständig Kinder/Jugendliche zu schützen?
Germany - Sachsen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Erster Ansprechpartner bei akuter Gefahr ist die Polizeibehörde (Rufnummer 110). Das Jugendamt mit dem ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) ist Ansprechpartner bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung oder Misshandlung.

 

Jugendämter in Sachsen: https://www.sms.sachsen.de/11324.html

 

Kinderschutzzentren Leipzig: http://www.kinderschutz-leipzig.de/

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