Sowohl im Kindergarten als auch in der Schule haben Eltern folgende Rechte:
Beratungs- und Informationsrechte
Eltern haben ein Recht auf regelmäßige Information über grundsätzliche und aktuelle Fragen in Kindergarten und Schule, auf Informationen und Beratung über die Lernentwicklung ihres Kindes.
Mitwirkungsrechte
Eltern haben das Recht (und die Pflicht), an der vorschulischen und schulischen Bildung und Erziehung des Kindes mitzuwirken.
Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit beteiligt.
In den Elterngremien auf Stadt- Kreis- oder Landesebene können Elternvertreter die Interessen aller Eltern einbringen und haben das Recht, in wesentlichen Angelegenheiten informiert und angehört zu werden.
Informationen zur Elternmitwirkung in den Kindertageseinrichtungen in Saarland finden Sie hier: https://www.saarland.de/173300.htm
und http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/KTErzBerBetV_SL_P2.htm
Informationen zur Elternmitwirkung in der Schule in Saarland finden Sie hier:
Gesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen – Schulmitbestimmungsgesetz, §§ 35 ff. http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/SchulMG_SL.htm
Und http://www.elternvertretung-glevsaar.de/menulinks/glev/broschuere.html