Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.
Im Saarland dauert die allgemeine Vollzeitschulpflicht neun Schuljahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss innerhalb von neun Schuljahren an einer Gemeinschaftsschule nicht erreicht haben, kann die allgemeine Vollzeitschulpflicht auf Antrag der Erziehungsberechtigten durch die Schulleiterin oder den Schulleiter um ein, in Ausnahmefällen um ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
Mit der Beendigung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Auszubildende sind unabhängig davon bis zur Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig (http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/SchulPflG_SL.htm)