Kann ich die Schulart für mein Kind wählen?
Germany - Saarland
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Saarland

Eltern haben die Wahl zwischen einer öffentlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule). Für die Einschulung in einer öffentlichen Schule müssen die Kinder in der örtlich zuständigen Grundschule in dem Schulbezirk angemeldet werden, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden (§ 19 Schulordnungsgesetz Saarland).

Der Entwicklungsbericht im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse gibt Aufschluss über die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung der Schüler und gibt eine Empfehlung für die weiterführende Schulform. Zusätzlich zum Zeugnis nehmen Eltern nach der Zeugnisausgabe verpflichtend an einem Beratungsgespräch mit der Grundschule teil. Auf Basis dieser Informationen entscheiden dann die Eltern über die Schulform, die ihr Kind besuchen soll. Übersteigt die Zahl der angemeldeten Schüler die Aufnahmekapazität einer Schule wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt (Aufnahmeverordnung http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/Sek1AufnV_SL.htm)

Weitere Informationen: https://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Welche_Schule_2017-web.pdf

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