Der Religionsunterricht in Saarland ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen. Damit ist jeder Schüler, der eine öffentliche Schule besucht, grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet (§ 10 Schulordnungsgesetz Saarland).
Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden die Schülerinnen und Schülern selbst über die Teilnahme. Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben ab Klasse 5 das Fach Ethik als Pflichtfach (§§ 14, 15 Schulordnungsgesetz Saarland, http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/SchulOG_SL.htm).