Die deutsche Sprache können Kinder im Kindergarten, in der Schule und im täglichen Leben oder auch in interkulturellen Begegnungsstätten lernen.
Kindergärten im Land Rheinland-Pfalz haben den Auftrag, Kinder in der Sprachentwicklung zu unterstützen und bei Bedarf Sprachfördermaßnahmen durchzuführen (https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/).
Bei der Schulanmeldung im Jahr vor der Einschulung stellt die Grundschule die deutschen Sprachkenntnisse fest. Dies gilt insbesondere für Kinder, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen. Besteht bei Kindern ein Sprachförderbedarf, empfiehlt die Schule den Eltern einen Besuch des Kindergartens. Zumindest aber sollen sie an einer zusätzlichen Maßnahme sprachlicher Förderung im Kindergarten teilnehmen. Hierfür halten die Kindertagesstätten entsprechende Plätze frei (https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/foerderung-von-sprachfoerdermassnahmen/).
Alle schulpflichtigen Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhalten im Land Rheinland-Pfalz in Sprachlernkursen in den Schulen Sprachunterricht. Diese Sprachlernkurse sind kostenlos.
Im regulären Schulunterricht wird die Sprachbildung und Sprachförderung als integrierte Maßnahme in den Schulen systematisch weitergeführt (https://bm.rlp.de/de/bildung/sprachbildung/sprachfoerderung-in-der-schule/).