Wo finde ich Hilfe, wenn mein Kind in den Händen eines Entführers oder Drogenhändlers ist?
Germany - Rheinland - Pfalz
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

 

Erster Ansprechpartner ist die Polizeibehörde (Rufnummer 110).
Das Jugendamt ist bei möglicher Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) zu verständigen.

Jugendämter in Rheinland-Pfalz: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/01_Themen/01_Wir_ueber_uns/Jugendaemter_rlp.pdf

 

Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz: https://kinderrechte.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Familie/Kinderschutzdienste_KSD_mit_Traeger_-_Stand_November_2017_KS.pdf

 

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