Rheinland-Pfalz
Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde, in dem sie gebeten werden, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. In dem Schreiben sind die zuständige Grundschule und der Anmeldetermin genannt. Die Termine werden aber auch in der örtlichen Presse bzw. in den Kindertagesstätten bekannt gegeben. (https://grundschule.bildung-rp.de/uebergaenge/einschulung/anmeldung-von-schulkindern.html).