Für die Bildungspolitik sind in Deutschland in erster Linie die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. Daher sind die Bezeichnungen für die Schularten im allgemeinbildenden Schulwesens sehr unterschiedlich. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungswege-und-abschluesse.html
Bundesland Rheinland-Pfalz
Informationen zum Schulwesen in Rheinland-Pfalz, auch in verschiedenen Sprachen erhalten Sie hier: https://bm.rlp.de/de/service/publikationen/?tx_rlppublications_list%5Btopic%5D=54&tx_rlppublications_list%5Baction%5D=list&tx_rlppublications_list%5Bcontroller%5D=Publication
Es gibt in der Mehrheit staatliche Schulen. Einige Schulen sind in kirchlicher Trägerschaft, vergeben aber die staatlich anerkannten Abschlüsse. Es gibt einige Privatschulen, die unterschiedlich hohe Schulgebühren verlangen.
In Rheinland-Pfalz findet die Wahl der weiterführenden Schule bereits nach der vierten Klasse statt, in der Regel sind die Kinder beim Übertritt etwa 10 Jahre alt. Sie finden die Informationen bei der Altersgruppe 6 bis 12.
Mit 12 Jahren findet nur dann ein Schulwechsel statt, wenn das Kind an der gewählten Schule nicht zurechtkommt.