Kann ich die Schulart für mein Kind wählen?
Germany - Rheinland - Pfalz
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Rheinland-Pfalz

Eltern haben die Wahl zwischen einer öffentlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule). Für die Einschulung in einer öffentlichen Schule müssen die Kinder in der örtlich zuständigen Grundschule in dem Schulbezirk angemeldet werden, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden (https://grundschule.bildung-rp.de/uebergaenge/einschulung/anmeldung-von-schulkindern.html).

Nach dem Besuch der Grundschule entscheiden die Erziehungsberechtigten darüber, welche weiterführende Schulform ihr Kind besuchen soll. Die Eltern erhalten mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Empfehlung für die weiterführende Schule. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an (https://grundschule.bildung-rp.de/uebergaenge/uebergang-weiterfuehrende-schule.html).

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