Gibt es Tests/Prüfungen für Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren, die Einfluss auf den Schulalltag /Schulischen Verlauf meines Kindes haben?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

 

In den einzelnen Fächern werden schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) geschrieben. Sie dienen der Überprüfung, ob die Schüler das Lernziel erreicht haben und der Bewertung der Leistungen der Schüler. Auch eine mündliche Überprüfung der Leistungen ist möglich. Alle Leistungsfeststellungen fließen am Ende des Schuljahres in eine Gesamtleistungsbeurteilung ein. Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erscheint am Ende des Schuljahres als Note im Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres entscheidet darüber, ob das Kind die nächst höhere Klasse besuchen kann oder bei herausragenden Leistungen darüber, ob das Kind auch eine Klasse überspringen kann.

 

Für bestimmte Schulabschlüsse müssen in der Schule Prüfungen abgelegt werden.

 

Schulabschlüsse im Land Rheinland-Pfalz 

 

Berufsreife - Hauptschulabschluss

Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende der Klasse 9 den Abschluss der Berufsreife (Hauptschulabschluss), wenn sie in allen Fächern auf grundlegendem Niveau mindestens die Note „ausreichend“ haben und damit die Versetzungsbedingungen der Klasse 9 erfüllt werden. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt (§ 74 Übergreifende Schulordnung Rheinland-Pfalz).

Für Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 nicht mit der Berufsreife abgeschlossen haben, können am Ende einer besonderen Klasse 10 in der Realschule plus die Berufsreife erhalten, wenn sie in keinem Lernbereich eine Note unter „ausreichend" haben.

 

Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)

Am Ende der Klasse 10 kann der qualifizierte Sekundarabschluss erworben werden, wenn sie in allen Fächern auf erweitertem Niveau mindestens die Note „ausreichend“ haben und damit die Versetzungsbedingungen der Klasse 10 erfüllt werden. Eine gesonderte Prüfung findet nicht statt (§ 75 Übergreifende Schulordnung Rheinland-Pfalz).

 

Abitur

Das Abitur (die allgemeine Hochschulreife) wird durch ausreichende Unterrichtsleistungen im Verlauf der Qualifikationsphase und Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung nach Klasse 12 oder Klasse 13 erworben. Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung.

 

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie kann durch den erfolgreichen Besuch einer beruflichen Schule und Teilnahme an einer Prüfung erworben werden.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann auch durch erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 oder Klasse 12 in der gymnasialen Oberstufe erworben werden. Der fachpraktische Teil kann dann durch eine Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit ausführlichem Praktikumszeugnis, den Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit oder den Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle erlangt werden.

 

 

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