Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.
Die Schulen in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit muttersprachlichen Unterricht anzubieten. Die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht ist freiwillig und setzt die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten voraus. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend und gilt für die Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule.
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Schulbehörde, welche Schulen ein muttersprachliches Angebot haben oder erkundigen Sie sich bei den Schulen vor Ort.
Schulen in Rheinland-Pfalz mit Bilingualem Angebot finden Sie unter: www.nibis.de/nibis.php?menid=635
In den Schulen in Rheinland-Pfalz gibt es Herkunftssprachenunterricht (HSU) von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe 1. Der Unterricht umfasst in der Regel 3 bis 5 Wochenstunden und wird von muttersprachlichen Lehrkräften in staatlicher Verantwortung erteilt. Eltern können ihr Kind bei der Aufnahme in die Schule zum Herkunftssprachenunterricht anmelden. Lerngruppen werden je nach Teilnehmerzahl auch schulübergreifend eingerichtet.
In Rheinland-Pfalz wird der Herkunftssprachenunterricht, je nach Standort, aktuell in folgenden Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Kurdisch/Sorani und Ungarisch.
(https://migration.bildung-rp.de/herkunftssprachen-unterricht-hsu.html)