Ist die Schule oder der Kindergarten verpflichtet, meinem Kind muttersprachlichen Unterricht anzubieten?
Germany - Rheinland - Pfalz
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Kindergärten und Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.

Rheinland-Pfalz

Aufgrund der Nähe zu Frankreich wird in Rheinland-Pfalz in vielen Kindergärten eine zweisprachige Erziehung und Bildung auf Deutsch und Französisch gefördert. Weniger verbreitet sind bilinguale Kindergärten mit Englisch.

Eine Liste der Kindergärten mit bilingualem Sprachangebot finden hier http://www.fmks-online.de/bilikitas.html?case=&sort=&dir=ASC&suche=Rheinland-Pfalz&sub1=true

 

In den Schulen in Rheinland-Pfalz ist der Herkunftssprachenunterricht (HSU) ein wichtiger Baustein bei der Förderung der Mehrsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Er ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe 1. Der Unterricht umfasst in der Regel 3 bis 5 Wochenstunden und wird von muttersprachlichen Lehrkräften in staatlicher Verantwortung erteilt. 

Im Herkunftssprachenunterricht knüpfen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an bereits erworbene Kompetenzen in einer Familien- oder Herkunftssprache an. Eltern können ihr Kind bei der Aufnahme in die Schule zum Herkunftssprachenunterricht anmelden. Lerngruppen werden je nach Teilnehmerzahl auch schulübergreifend eingerichtet.

In Rheinland-Pfalz wird der Herkunftssprachenunterricht, je nach Standort, aktuell in folgenden Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Kurdisch/Sorani und Ungarisch.

(https://migration.bildung-rp.de/herkunftssprachen-unterricht-hsu.html)

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