Gibt es eine finanzielle Unterstützung (Schulwegbeihilfe ) für den Transport meines Kindes zur/von der Schule?
Germany - Rheinland - Pfalz
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Rheinland-Pfalz besuchen, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, ansonsten länger als 4 Kilometer ist. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend (§ 69 Schulgesetz Rheinland-Pfalz, https://bus.rlp.de/detail?pstId=8965567).

 

Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, werden die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule übernommen (https://www.ms.Rheinland-Pfalz.de/themen/soziales/bildungspaket/das-bildungspaket-95966.html). 

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