Kindergärten und Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.
In Nordrhein-Westfalen wird in den Kindergärten kein spezieller muttersprachlicher Unterricht angeboten. Es gibt bilinguale Kindergärten, in denen folgende Sprachen gefördert werden: Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Türkisch Niederländisch und Russisch. Eine Liste der Kindergärten mit bilingualem Sprachangebot finden hier http://www.fmks-online.de/bilikitas.html?case=&sort=&dir=ASC&suche=Nordrhein-Westfalen&sub1=true
In den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist der herkunftssprachliche Unterricht ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig oder mehrsprachig aufwachsen. Weitergehende Informationen dazu unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Herkunftssprachlicher-Unterricht/
Die Gruppengröße für den Unterricht ist in der Primarstufe auf mindestens 15 Schülerinnen und Schüler und in der Sekundarstufe I auf mindestens 18 Schülerinnen und Schüler festgelegt. Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst in der Regel bis zu fünf Wochenstunden. Am Ende des Besuchs des herkunftssprachlichen Unterrichts nach Klasse 9 oder 10 kann eine Sprachprüfung abgelegt werden (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Herkunftssprachlicher-Unterricht/FAQ-Sprachfeststellungspruefung/index.html).
Sprachprüfungen fanden in den letzten Jahren z. B. in folgenden Sprachen statt:
Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch. Sofern geeignete Prüferinnen oder Prüfer zur Verfügung stehen und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, können auch weitere Sprachen geprüft werden.