In Deutschland gibt es einheitliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Das Programm gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die sogenannten U1- bis U9-Untersuchungen. Diese regelmäßigen Untersuchungen helfen, Entwicklungsstörungen und Erkrankungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Schutzmaßnahmen. In Deutschland sind alle Impfungen freiwillig. Es gibt allerdings Schutzimpfungen, die empfohlen werden. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Da Infektionskrankheiten für Säuglinge und Kinder besonders gefährlich sind, sollten Sie Ihr Kind bereits im Alter von sechs Wochen zum ersten Mal impfen lassen. Spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte Ihr Kind vollständig gegen die wichtigsten Krankheiten geimpft sein.
Daneben werden regelmäßige Kontrollen der Zähne in der zahnärztlichen Praxis empfohlen, damit frühe Anzeichen für Zahnerkrankungen wie zum Beispiel beginnende Karies erkannt und frühzeitig behandelt werden – also auch schon am kindlichen „Milchgebiss“. Spätere bleibende Zähne können sonst gefährdet werden.
Wann welcher Untersuchungs- oder Impftermin ansteht, finden Sie in dieser Übersicht:
Untersuchung Alter des Kindes
Impfungen
U1 Direkt nach der Geburt
U2 3. bis 10. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche
1. Impftermin 6. bis 7. Lebenswoche
2. Impftermin ab der 9. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat
3. Impftermin Ende 3./Anfang 4. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat
U6 + 4. Impftermin 10. bis 12. Lebensmonat
5. Impftermin ab 1 Jahr
6. Impftermin 1 Jahr und 3 Monate bis 2 Jahre
U7 1 Jahr und 9 Monate bis 2 Jahre
Zahnärztliche Ab 2 ½ Jahre wenigstens 3 Untersuchungen im Abstand
Untersuchung von 12 Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
U7a 2 Jahre und 10 Monate bis 3 Jahre
U8 3 Jahre und 10 Monate bis 4 Jahre
U9 5 Jahre bis 5 Jahre und 4 Monate
Weiter Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungstermine/