Gibt es ein Recht auf religiösen Unterricht?
Germany - Mecklenburg - Vorpommern
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

Der Religionsunterricht in Mecklenburg-Vorpommern ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen. Damit ist jeder Schüler, der eine öffentliche Schule besucht, grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet. 

Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres entscheiden die Schülerinnen und Schülern selbst über die Teilnahme (§ 7 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern).

Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben das Fach Philosophie als ordentliches Unterrichtsfach (§ 7 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern).

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