Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn ich ein Kind im Altern 12 - 16 Jahren habe?
Germany - Mecklenburg - Vorpommern
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

Kindergeld

Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind in Deutschland lebt, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert das Kind, verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag. 

Weitere Informationen: 

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld

 

Kindergeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern:  https://www.kindergeld.org/familienkassen/mecklenburg-vorpommern.htmll

 

Kinderzuschlag

Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kindergeld erhalten, können zusätzlich Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen eine finanzielle Unterstützung.

Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

 

Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.  

 

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • der persönliche Schulbedarf
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Lernförderungen
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

 

Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.

 

Wo Sie Leistungen des Bildungspakets vor Ort beantragen können erfahren Sie unter:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html;jsessionid=48641CF4529BD49D3DEC71057C4F62A9

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