Kindergeld
Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes einen Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind in Deutschland lebt, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert das Kind, verlängert sich der Anspruch maximal bis zum 25. Geburtstag.
Weitere Informationen:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld
Kindergeldstellen in Mecklenburg-Vorpommern: https://www.kindergeld.org/familienkassen/mecklenburg-vorpommern.htmll
Kinderzuschlag
Eltern oder Erziehungsberechtigte, die Kindergeld erhalten, können zusätzlich Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen eine finanzielle Unterstützung.
Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:
Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.
Wo Sie Leistungen des Bildungspakets vor Ort beantragen können erfahren Sie unter: