Welche Schularten gibt es für Kinder im Alter von 6 -12 Jahren ?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

 

Für die Bildungspolitik sind in Deutschland in erster Linie die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. Daher sind die Bezeichnungen für die Schularten im allgemeinbildenden Schulwesens sehr unterschiedlich. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der Kultusministerkonferenz: https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/bildungswege-und-abschluesse.html

 

Bundesland Hessen

Inklusion
Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen können in Hessen entweder im Inklusiven Unterricht an der allgemeinen Schule oder an der Förderschule unterrichtet und gefördert werden. Eltern haben ein gesetzlich verankertes Wahlrecht. Entscheidend soll dabei immer der einzelne Schüler mit seinem individuellen Förderbedarf sein (https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/sonderpaedagogische-foerderung/inklusion).

Grundschule (Primarschule)    

Die Grundschule in Niedersachsen umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4, vermittelt eine grundlegende Bildung. Kinder besuchen die Grundschule in der Regel im Alter von 6 – 10 Jahren.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulformen/grundschule

 

Nach der Grundschule gibt es ab Jahrgangsstufe 5 vier weiterführende Schularten:

 

Hauptschule

Die Hauptschule bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Darüber hinaus befähigt sie die Jugendlichen, ihren Bildungsweg vor allem in berufs-, aber auch in studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Die Hauptschule ermöglicht folgende Abschlüsse:  den einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9 oder den Mittleren Abschluss/Realschulabschluss am Ende der Klasse 10 der Hauptschule.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/hauptschule

 

Realschule

Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen eine Schwerpunktsetzung entsprechend ihren Leistungen und Neigungen. Ab der Jahrgangsstufe 7 bietet die Realschule den Schülerinnen und Schülern ein breites Wahlpflichtangebot. Die Realschule ermöglicht unterschiedliche Abschlüsse: einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9, einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss nach Klasse 10 (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/realschule).

 

Mittelstufenschule

Die Mittelschule ist eine Kombination aus Haupt- und Realschule und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Die Berufsorientierung und die Förderung der Ausbildungsreife der Schüler stehen im Vordergrund. Mögliche Abschlüsse sind der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 oder der Mittlere Schulabschluss nach Klasse 10 https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/mittelstufenschule.

 

Gesamtschule

Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden (https://kultusministerium.hessen.de/schule/schulformen/gesamtschule).

 

 

Gymnasium

Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 und vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und führt zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien können das Abitur nach acht Jahren (G8) bzw. das Abitur nach neun Jahren (G9) erreichen. (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/gymnasium)

 

Förderschulen

Schülerinnen und Schüler mit umfassenden und langanhaltenden Beeinträchtigungen oder Behinderungen, die einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben, können auf Wunsch der Eltern die Förderschule besuchen. Förderschulen gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulformen/sonderpaedagogische-foerderung-der-foerderschule).

 

Ganztagsbetreuung in Schulen im Land Hessen:

Es gibt Ganztagsgrundschulen und Ganztagsschulen bei den weiterführenden Schulen (https://service.hessen.de/html/Ganztagsschulen-5412.htm).

 

Neben den staatlichen Schulen in Hessen gibt es auch Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen): https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulformen/schulen-freier-traegerschaft

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