Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.
Die Schulpflicht in Hessen beträgt neun Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. Wenn nach der Erfüllung der Vollschulzeitpflicht kein schulischer Abschluss erzielt und keine Folgemaßnahme ergriffen wurde, verlängert sich die Vollschulzeitpflicht um ein weiteres Jahr.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht für die Dauer von drei Jahren oder bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.