Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Fahrtkosten für den Weg zur Schule erstattet (https://kultusministerium.hessen.de/ueber-uns/buergerbuero/fahrkostenerstattung).
Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, werden die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule übernommen (https://service.hessen.de/html/Bildungspaket-fuer-beduerftige-Kinder-7667.htm).