Die deutsche Sprache können Kinder im Kindergarten, in der Schule und im täglichen Leben oder auch in interkulturellen Begegnungsstätten lernen.
Kindergärten im Land Hessen haben den Auftrag, Kinder in der Sprachentwicklung zu unterstützen und besondere Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit einem Sprachförderbedarf durchzuführen (https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/broschuere_sprachliche_bildung_und_foerderung_aller_kinder_im_elementar-_und_primarbereich_0.pdf).
In Hessen können alle Kinder im Alter von 4 bis 4, 5 Jahren im Kindergarten an einem Kinder-Sprachscreening (KiSS) teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Mit dem Test wird der Sprachstand und die Sprachentwicklung des Kindes überprüft. Wenn Kinder Unterstützung brauchen, erhalten sie eine Sprachförderung ( https://soziales.hessen.de/gesundheit/kinder-und-jugendgesundheit/kinder-sprachscreening-kiss). Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: https://www.kgu.de/klinikum-a-z/h/hessisches-kindervorsorgezentrum/hessisches-kindervorsorgezentrum/kindersprachscreening/informationen-fuer-eltern/elternunterlagen-in-verschiedenen-sprachen.html
Alle schulpflichtigen Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden im Land Hessen sogenannten Intensivklassen oder Intensivkursen in den Schulen zugewiesen, wo sie Sprachunterricht erhalten. Diese Sprachlernkurse sind kostenlos (https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/foerderung-von-sprachkompetenz/gesamtsprachshyfoerderkonzept/intensivklassen-und).
Im regulären Schulunterricht wird die Sprachbildung und Sprachförderung als integrierte Maßnahme in den Schulen systematisch weitergeführt (https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/foerderung-von-sprachkompetenz/gesamtsprachshyfoerderkonzept/hessisches).