Findet am Samstag Unterricht statt, werden in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 vom Samstag zum darauf folgenden Montag keine Hausaufgaben gestellt. 2Dies gilt auch von Freitag auf Montag, wenn am Freitag Unterricht nach 14:00 Uhr stattfindet. 3In der Grund- und Mittelstufe dürfen von einem Tag mit Unterricht nach 14:00 Uhr zu einem nächsten Tag mit Vormittagsunterricht keine Hausaufgaben erteilt werden. 4Eine von der Schulkonferenz einer Schule nach § 129 Nr. 5 des Hessischen Schulgesetzes beschlossene abweichende Regelung bleibt unberührt.