Ist die Schule oder der Kindergarten verpflichtet, meinem Kind muttersprachlichen Unterricht anzubieten?
Germany - Hessen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Kindergärten und Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.

In Hessen wird in den Kindergärten kein spezieller muttersprachlicher Unterricht angeboten. Es gibt bilinguale Kindergärten, in denen folgende Sprachen gefördert werden: Englisch, Französisch, Türkisch, Griechisch, Japanisch, Spanisch, Russisch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch und Tschechisch. Eine Liste der Kindergärten mit bilingualem Sprachangebot finden hier http://www.fmks-online.de/bilikitas.html?case=&sort=&dir=ASC&suche=Hessen&sub1=true

 

 

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in Hessen jahrgangs- und schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt.

In Schulen in Hessen wird derzeit herkunftssprachlicher Unterricht für folgende Sprachen angeboten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch und Türkisch (https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/herkunftssprache-und-mehrsprachigkeit/herkunftssprachlicher-unterricht/angebotene-sprachen).

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