Hat mein Kind einen Anspruch auf Nahrungsmittelzuschuss /-unterstützung?
Germany - Hessen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

 

Wenn Sie Leistungen aus Hartz IV beziehen, wird der Mehraufwand für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an der Schule erstattet, näheres finden Sie unter http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bildungspaket/mittagessen.html

 

Die besonderen Regelungen vor Ort erfragen Sie bitte in der Schule Ihres Kindes.

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