Wenn Sie Leistungen aus Hartz IV beziehen, wird der Mehraufwand für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an der Schule erstattet, näheres finden Sie unter http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bildungspaket/mittagessen.html
Die besonderen Regelungen vor Ort erfragen Sie bitte in der Schule Ihres Kindes.