Der Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach mit versetzungsrelevanter Benotung und für alle Schülerinnen und Schüler die einem entsprechenden Bekenntnis angehören verpflichtend. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, erhalten einen Unterricht im Fach Philosophie, wenn dieser an der Schule angeboten wird. Ab dem 14. Lebensjahr entscheidet Ihr Kind selbst, ob es am Religionsunterricht oder an einem alternativen Angebot teilnimmt. Wenn der Religionsunterricht abgewählt wird, ist die Teilnahme am Philosophieunterricht verpflichtend.