Habe ich Anspruch auf kostenlose Nahrungsmittel oder zu reduzierten Preisen?
Germany - Hessen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf Sozialhilfe, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn Sie ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Hausrat usw. nicht ausreichend decken können. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen zum Lebensunterhalt erfragen Sie bitte bei den Agenturen für Arbeit oder den zuständigen Sozialämtern in den Bundeländern. Agenturen für Arbeit in Ihrer Wohnortnähe finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/privatpersonen. Das zuständige Sozialamt finden Sie unter http://www.sozialaemter.com/.

Sozialämter in Hessen: http://www.sozialaemter.com/index.php/sozialamter-hessen/

Haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen können Sie das Angebot an Lebensmitteln der gemeinnützigen „Tafeln“ in Anspruch nehmen (www.tafel.de). 

Tafeln in Hessen http://www.tafel-hessen.de/index.php?id=22

Auch die kirchlichen Einrichtungen helfen, wenn Sie in einen finanziellen Engpass geraten. 

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