Die deutsche Sprache können Kinder im Kindergarten, in der Schule und im täglichen Leben oder auch in interkulturellen Begegnungsstätten lernen.
Kindergärten im Land Hamburg haben den Auftrag, Kinder in der Sprachentwicklung zu unterstützen und besondere Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit einem Sprachförderbedarf durchzuführen (http://www.hamburg.de/vorschule/3840436/sprachfoerderung/ und http://www.hamburg.de/kita/116766/sprachfoerderung/).
Bereits gut eineinhalb Jahre vor der geplanten Einschulung werden alle Hamburger Kinder mit ihren Eltern zur Beratung und gegenseitigen Information zu einem Vorstellungsgespräch in die Grundschule eingeladen. Im Rahmen des Vorstellungsverfahrens werden unter Bezug auf die Hamburger Bildungsempfehlungen neben sprachlichen auch motorische, emotionale, soziale und lernmethodische Kompetenzen der Kinder betrachtet. Kinder, bei denen ein ausgeprägter Förderbedarf in der Sprachentwicklung diagnostiziert wurde, nehmen verpflichtend an einer additiven Sprachfördermaßnahme in einer Vorschulklasse oder in einer Kita teil (http://www.hamburg.de/bsb/monitoring-evaluation-diagnoseverfahren/4025966/artikel-vorstellung-4-5-jaehrigen/).
Flyer mit Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen unter www.hamburg.de/einschulung (oben rechts unter "Vorstellung Viereinhalbjähriger").
Alle schulpflichtigen Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse erhalten im Land Hamburg in sogenannten Vorbereitungsklassen in den Schulen Sprachunterricht. Diese Sprachlernkurse sind kostenlos (http://www.hamburg.de/schule-fuer-fluechtlinge/4608870/vorbereitung-auf-regelschule/). Im regulären Schulunterricht wird die Sprachbildung und Sprachförderung als integrierte Maßnahme in den Schulen systematisch weitergeführt.