Ihr Kind braucht vor dem 16. Lebensjahr kein Dokument, um innerhalb des Landes zu reisen. In Deutschland besteht eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr. Der Personalausweis gilt für alle Reisen im Inland und in Länder des Schengen-Abkommens als gültiges Ausweisdokument.
Es ist möglich vor Erreichen des 16. Lebensjahres einen Kinderausweis zu beantragen.
Der normale Reisepass kann unabhängig vom Alter für Kinder beantragt werden. Er ist bei einigen Ländern wie z.B. bei der Einreise in die USA notwendig. Der Reisepass muss beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei unter 18 Jahre alten Personen ist aber die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten respektive eine Vollmacht des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
Es ist hilfreich dem Kind ein Dokument mitzugeben auf welchem bestätigt wird, dass das Kind alleine reisen darf. Eben falls hilfreich ist den Abfahrtsort, das Ziel und den Zweck der Reise anzugeben.