Wenn Sie und Ihr Kind einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören, werden alle Kosten einer medizinischen Notfallversorgung von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie keine Krankenversicherung haben, werden Sie und Ihr Kind in einem medizinischen Notfall nicht von einem Arzt oder Krankenhaus abgewiesen, denn Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, in Notfällen Hilfe zu leisten. Die Kosten für die Behandlung müssen dann aber von Ihnen selbst bezahlt werden. Bei Asylbewerbern, die keine Gesundheitskarte haben, übernehmen die Sozialämter die Kosten.