Neben dem Sorge- und Umgangsrecht muss der Unterhalt für das gemeinsame Kind/ die gemeinsamen Kinder und/oder den Ehepartner geregelt werden. Dies geschieht im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor dem Familiengericht. Der Unterhalt ist das Geld, das für den Lebensunterhalt gebraucht wird. Vorrang hat immer der Unterhalt für das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder. In der Regel orientiert sich die Höhe des Unterhalts an den Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnisse der Betroffenen. Voraussetzung für einen Anspruch auf gesetzlichen Unterhalt ist, dass derjenige, der Unterhalt begehrt, bedürftig ist und dass derjenige, von dem Unterhalt verlangt wird, leistungsfähig ist.