Alle schulpflichtigen Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse, werden sogenannten Vorkursen zugewiesen, wo sie Sprachunterricht erhalten. Kinder von Flüchtlingen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten erste Sprachlernangebote in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Diese Sprachlernkurse sind kostenlos.
Im regulären Schulunterricht wird die Sprachbildung und Sprachförderung als integrierte Maßnahme in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufen I und II systematisch weitergeführt