Ab 18 Jahren ist das Fahren ohne Aufsicht durch einen Erwachsenen erlaubt.
Beim „Begleiteten Fahren ab 17“ ist das Fahren nur mit Begleitperson erlaubt. Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu müssen die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden.