Die deutsche Sprache können Kinder im Kindergarten, in der Schule und im täglichen Leben oder auch in interkulturellen Begegnungsstätten lernen.
Kindergärten im Land Bremen haben den Auftrag, Kinder in der Sprachentwicklung zu unterstützen und besondere Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit einem Sprachförderbedarf durchzuführen (https://www.bildung.bremen.de/sprache_und_kommunikation-149693).
In Bremen nehmen alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung an einem Sprachtest teil. Durch die sogenannte Sprachstandsfeststellung wird die Sprachentwicklung überprüft. Wenn Kinder Unterstützung brauchen, erhalten sie eine Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung (https://www.bildung.bremen.de/cito_sprachtest-4431).
Alle schulpflichtigen Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden im Land Bremen sogenannten Vorkursen zugewiesen, wo sie Sprachunterricht erhalten. Die Vorkurse finden in Schulen in ganz Bremen statt. Kinder von Flüchtlingen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten erste Sprachlernangebote über Hausbeschulungen durch Lehrkräfte der Senatorin für Kinder und Bildung in den Notunterkünften. Diese Sprachlernkurse sind kostenlos (https://www.bildung.bremen.de/deutsch_lernen-117140).
Im regulären Schulunterricht wird die Sprachbildung und Sprachförderung als integrierte Maßnahme in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufen und II systematisch weitergeführt (https://www.lis.bremen.de/fortbildung/sprachbildung-71307).