Bremen
Eltern melden ihre Kinder im Januar für die Grundschule an. Hierfür erhalten sie rechtzeitig einen Brief mit allen wichtigen Informationen und Angaben zur zuständigen Grundschule und den Anmeldezeiten in der Grundschule. Zur Anmeldung müssen Sie das Schreiben zur Schulanmeldung und die Geburtsurkunde Ihres Kindes mitbringen. Wenn Ihr Kind nicht in der genannten Anmeldeschule, sondern in einer anderen öffentlichen Grundschule eingeschult werden soll, müssen Sie einen formlosen Antrag in der Anmeldeschule abgeben. Ob Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Grundschule aufgenommen werden kann, richtet sich dann nach den freien Plätzen sowie den rechtlichen Regelungen. Im April erhalten Sie einen Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes an der Grundschule
Für die Anmeldung in der weiterführenden Schule erhalten Sie im Januar ein Anmeldeformular von der Grundschule. In der Anmeldung können Sie drei Schulen angeben (Erst-, Zweit-, Drittwahl). Das ausgefüllte Anmeldeformular müssen Sie in der Grundschule abgeben. Kann Ihr Kind aus Platzgründen nicht an der Erstwahlschule aufgenommen werden, nimmt es am Aufnahmeverfahren für die Schule der Zweit- oder Drittwahl teil. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie eine Mitteilung von der Schule, an der Ihr Kind aufgenommen worden ist.