Was kann ich machen, wenn ich das Gefühl habe mein Kind oder ich werden nicht gut im medizinisch / im Gesundheitssystem versorgt?
Germany - Bremen
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Haben Sie einen Grund zur Beschwerde, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an verschiedene Stellen wenden.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), www.patientenberatung.de/ bietet Ratsuchenden unabhängige Beratung, Information und Unterstützung an. In vielen Fällen empfiehlt es sich, zunächst bei der UPD eine Einschätzung einzuholen. Das kostenlose Angebot der UPD richtet sich an alle Interessierten und Patienten in Deutschland – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Die Beratung ist auf Deutsch, Türkisch und Russisch möglich:

Beratung Deutsch: 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Beratung Türkisch: 0800 011 77 23 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Beratung Russisch: 0800 011 77 24 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Beratung Arabisch: 0800 33 22 12 25 (gebührenfrei aus allen Netzen) 
Dienstags von 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr

Für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Verordnungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, wenn es um Überweisungen oder Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen geht, ist primär Ihre Krankenkasse zuständig.

Wenn Sie vermuten, dass ein niedergelassener Arzt die Behandlung ohne hinreichenden Grund ablehnt oder ein dringend benötigtes Arzneimittel nicht verschrieben werden soll, ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Die Adressen und Telefonnummern der Kassenärztlichen Vereinigungen in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite: www.kbv.de/html/432.php.

Wenn Sie vermuten, Ihr behandelnder niedergelassener Arzt hat möglicherweise gegen Berufsordnung und ärztliche Ethik verstoßen oder es liegt ein Behandlungsfehler/Kunstfehler vor, dann ist die Ärztekammer zuständig. Die Adressen der Landesärztekammern finden Sie auf der Internetseite http://www.bundesaerztekammer.de/service/adressen/landesaerztekammern/

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