Gibt es Tests/Prüfungen für Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren, die Einfluss auf den Schulalltag /Schulischen Verlauf meines Kindes haben?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

 

In den einzelnen Fächern werden schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) geschrieben. Sie dienen der Überprüfung, ob die Schüler das Lernziel erreicht haben und der Bewertung der Leistungen der Schüler. Auch eine mündliche Überprüfung der Leistungen ist möglich. Alle Leistungsfeststellungen fließen am Ende des Schuljahres in eine Gesamtleistungsbeurteilung ein. Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erscheint am Ende des Schuljahres als Note im Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres entscheidet darüber, ob das Kind die nächst höhere Klasse besuchen kann oder bei herausragenden Leistungen darüber, ob das Kind auch eine Klasse überspringen kann.

 

Für bestimmte Schulabschlüsse müssen in der Schule Prüfungen abgelegt werden.

 

Schulabschlüsse im Land Bremen (https://www.bildung.bremen.de/abschluesse_und_pruefungen-3860)

 

Einfache Berufsbildungsreife

Die Einfache Berufsbildungsreife kann in Bremen nach Klasse 9 oder 10 an der Oberschule erworben werden. Für die Zuerkennung dieses Abschlusses müssen entsprechende Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 9, zum Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 oder am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreicht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Einfache Berufsbildungsreife durch Ablegen einer entsprechenden Prüfung in Jahrgangsstufe 10 zu erwerben. Dieser Abschluss ist auch Zugangsvoraussetzung für einige bestimmte Bildungsgänge an Berufsfachschulen.

 

Erweiterte Berufsbildungsreife

Die Erweiterte Berufsbildungsreife kann an Oberschulen am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch Prüfung erworben werden. Am Gymnasium besteht die Möglichkeit, diesen Abschluss nach Wiederholung der 9. Klasse durch eine Prüfung zu erwerben, an Werkschulen am Ende der Jahrgangsstufe 11. Der Abschluss berechtigt zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen. Die Erweiterte Berufsbildungsreife kann auch in verschiedenen Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen erworben werden.

 

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) wird am Ende der Jahrgangsstufe 10 an den Oberschulen durch Prüfung erworben. An Gymnasien kann die Prüfung zum MSA frühestens am Ende des ersten Jahres der Gymnasialen Oberstufe abgelegt werden.
Der Mittlere Schulabschluss kann außerdem in verschiedenen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen erworben werden. Der Mittlere Schulabschluss berechtigt zur Aufnahme einer dualen Ausbildung, zum Besuch bestimmter Berufsfachschulen oder bei entsprechenden Leistungen zu Bildungsgängen, die zur Fachhochschulreife führen. Ab einem bestimmten Leistungsniveau ermöglicht er den Zugang zu Bildungsgängen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen.

 

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie kann durch den erfolgreichen Besuch einer beruflichen Schule und Teilnahme an einer Prüfung erworben werden.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann auch durch erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 oder 12 in der gymnasialen Oberstufe erworben werden. Der fachpraktische Teil kann dann durch eine Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit ausführlichem Praktikumszeugnis, den Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit oder den Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle erlangt werden.

 

Abitur

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien oder einer beruflichen Oberschule erworben. Das Abitur kann je nach Schultyp nach Klasse 12 oder 13 erworben werden. Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung.

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