Kann ich bei meinem Kind im Krankenhaus bleiben?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Wenn ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, kann die Anwesenheit der Eltern den Genesungsprozess sehr fördern. Viele Krankenhäuser bieten deshalb die stationäre Aufnahme der Eltern oder „Rooming-in bei Kindern" an.

Die Eltern oder ein Elternteil können dann im Krankenzimmer des Kindes oder wenigstens ganz in der Nähe übernachten und für den kleinen Patienten da sein. Gerade weil der Aufenthalt im Krankenhaus für das Kind häufig die erste Trennung von den Eltern und der gewohnten Umgebung bedeutet, kann Rooming-in helfen, zusätzliche Ängste des Kindes zu vermeiden.

Auf der Säuglingsstation bezahlt die Krankenkasse das Rooming-in immer, weil sowohl Mutter als auch Kind Patienten sind.

Die stationäre Aufnahme der Eltern kranker Kinder wird aber in der Regel gesondert berechnet und nicht in jedem Fall von den Krankenkassen gezahlt. Laut Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für Rooming-in bei Kindern nur übernommen, wenn der Kinderarzt bzw. der Krankenhausarzt die Notwendigkeit bescheinigt. Gründe könnten sein:

·       Die Behandlung kann nur in Anwesenheit der Begleitperson durchgeführt werden.

·       Die Kommunikation mit dem Kind ist sonst schwer möglich.

·       Durch den Krankenhausaufenthalt sind ohne stationäre Aufnahme der Eltern psychische Schäden beim Kind zu erwarten.

Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für den Aufenthalt eines Elternteils im Krankenhaus übernommen werden.

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