In Bremen erteilen die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I einen konfessionsunabhängigen Religionsunterricht (§ 7 Bremisches Schulgesetz). Der Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach mit versetzungsrelevanter Benotung und für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Er wird von Lehrkräften für das Fach Religion erteilt. Nach Art 7 Abs. 2 Grundgesetz (Grundrecht auf Religionsfreiheit) haben die Erziehungsberechtigten aber das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, erhalten einen Unterricht in einem Alternativfach, beispielsweise im Fach Philosophie.
Bildungsplan Religion in Bremen: https://www.lis.bremen.de/schulqualitaet/curriculumentwicklung/bildungsplaene-15219