Habe ich für den Fall, dass ich allein erziehend bin, die Berechtigung auf finanzielle Unterstützung?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Alleinerziehende stehen vor besonderen Anforderungen, Kindererziehung, Organisation des Alltags und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden. Um sie darin zu unterstützen, gibt es verschiedene staatliche Leistungen für Alleinerziehende:

1. Unterhalt: Jedes Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt! Dabei leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes, während der andere Elternteil Barunterhalt zu zahlen hat. Wenn Sie keinen oder zu wenig Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen erhalten, können Sie einen sogenannten Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dem Alleinerziehenden steht nach der Trennung oder Scheidung grundsätzlich Betreuungsunterhalt zu. Dieser ist zunächst befristet, bis das Kind drei Jahre alt ist. In dieser Zeit kann von dem betreuenden Elternteil nicht verlangt werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Danach bedarf es einer Einzelfallprüfung, ob der Betreuungsunterhalt weiter gewährt wird, oder nicht. Je nach Einzelfall steht den Alleinerziehenden gegebenenfalls Ehegattenunterhalt zu.

2. Kindergeld: Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das Kindergeld wird auf die der Höhe des Unterhalts angerechnet.

3. Kinderzuschlag wird alleinerziehenden Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

4. Wohngeld: Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen, wenn sie die Miete Ihrer Wohnung selbst bezahlen und keine weiteren Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe) erhalten.

 

Neben dem Jugendamt bieten auch die freien Träger Beratung und Unterstützung an, das sind Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, die Kirchen oder gemeinnützige Vereinigungen. In der Regel ist dort, wie auch beim Jugendamt, die Beratung kostenlos.

 

Information und Beratung in Bremen:

Informationen und Hilfsangebote für alleinerziehende Mütter und Väter: www.bremen.de/leben-in-bremen/familie-und-kinder/alleinerziehend

Beratung für alleinerziehende Mütter und Väter: www.familiennetz-bremen.de/angebotdetails/beratung-fuer-alleinerziehende-muetter-und-vaeter

Verband allein erziehender Mütter und Väter, Landesverband Bremen: www.bremen.de/visitenkarte/vamv-verband-alleinerziehender-muetter-und-vaeter-landesverband-bremen-ev-334696

Beratung in Bremerhaven

Jobcenter: www.jobcenter-bremerhaven.de/jobcenter/vermittlung-und-beratung/frauen-alleinerziehende.84288

Amt für Familie, Jugend und Frauen: www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik/buergerservice/adressen-oeffnungszeiten/amt-fuer-jugend-familie-und-frauen.22500

 

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