Für Kinder bis 12 Jahren ist der Kinderreisepass erforderlich, es sei denn Sie reisen in ein Land, in dem für die Einreise ein Reisepass vorgeschrieben ist. Für Kinder zwischen 12 und 16 Jahren kommt es darauf an, wo Sie Urlaub machen: Wenn sich das Kind bzw. der Jugendliche nur im Schengenraum bewegt, reicht der Kinderausweis oder Personalausweis. Wenn Sie auch Reisen darüber hinaus planen, ist der Reisepass sicher universeller nutzbar.
Reist ein minderjähriges Kind nicht gemeinsam mit den Eltern, sondern allein oder mit einem anderen Erwachsenen, so braucht es eine Reisevollmacht für minderjährige Reisende, in der die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis für die Reise erteilen. Einen Vordruck für eine Reisevollmacht für minderjährige Reisende kann im Internet heruntergeladen werden: