Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Länder müssen Kinder vom 6. Lebensjahr an die Schule besuchen. Mit Beginn des Schuljahres (1. August eines Jahres) werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden. Die konkreten Regelungen zum Zeitpunkt des Eintritts der Schulpflicht unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.
In Berlin werden mit Beginn des Schuljahres am 1. August alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden.
Ist das Kind trotz des Alters von sechs Jahren nicht schulreif, kann es für ein Jahr zurückgestellt werden.
Kinder, die erst nach dem jeweils festgelegten Stichtag für die Einschulung sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Zu klären ist, ob das Kind schulreif ist, d.h. ob es in seiner körperlichen und intellektuellen Entwicklung sowie seiner psychischen Belastbarkeit und Sozialkompetenz so weit ist, dass es vorzeitig am Unterreicht der Grundschule teilnehmen kann.
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/