Im Februar eines Jahres melden die Eltern ihr Kind in der weiterführenden Schule ihrer Wahl an, der Erstwahlschule. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Kann Ihr Kind aus Platzgründen nicht an der Erstwahlschule aufgenommen werden, nimmt es am Aufnahmeverfahren für die Schule der Zweit- oder Drittwahl teil. Bei der Anmeldung in der Erstwahlschule müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose der Grundschule vorgelegt werden (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/#anmeldung).
Für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule nach Klasse 4 der Grundschule gelten besondere Voraussetzungen. Die Kinder müssen an einem Testverfahren teilnehmen. https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/#anmeldung
Schülerinnen und Schüler im Alter von 12-16 Jahren, die aus einem anderen Land nach Deutschland kommen, sollten sich beraten lassen, welche Schulart für sie geeignet ist. Die staatlichen Schulämter (https://service.berlin.de/schulaemter/) helfen bei der Beratung.
Bei der Anmeldung sollten folgende Informationen und Unterlagen vorliegen:
Ausweispapiere
Letzte besuchte Schule
Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre
Gegebenenfalls bereits gemachter Schulabschluss
Angaben zu Fremdsprachen
Erfordernis spezieller Förderung
Besondere Fähigkeiten, Interessen und Neigungen