Muss ich eine Krankenversicherung bezahlen, wenn ich schwanger bin?
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Sorgen der Erwachsenen

Grundsätzlich ist die Gesundheitsversorgung aller Menschen in Deutschland über die Krankenversicherung geregelt. Dies ist unabhängig davon, ob man schwanger ist. Es gibt aber auch spezielle Unterstützungsangebote für Schwangere.

 

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ hilft schwangeren Frauen in Notlagen schnell und unbürokratisch durch ergänzende finanzielle Unterstützung in Verbindung mit individueller Beratung. Schwangere Frauen in Not können Stiftungsmittel erhalten, wenn ihnen nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Pflege und Erziehung des Kindes zu bestreiten. Um das festzustellen, überprüft die Schwangerschaftsberatungsstelle die Einkommensverhältnisse. Unterstützungsleistungen kann nur erhalten, wer in Deutschland wohnt, ein Schwangerschaftsattest vorlegt und wenn andere Leistungen nicht zur Deckung der Ausgaben ausreichen beziehungsweise rechtzeitig eintreffen. Der Antrag auf finanzielle Hilfen durch die Bundesstiftung Mutter und Kind muss vor der Geburt des Kindes bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

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