Schulen sind nicht verpflichtet, muttersprachlichen Unterricht anzubieten.
Das Berliner Schulgesetz erlaubt es Schulen, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Angebote zum Erlernen ihrer Muttersprache zu machen. Die Schulen können sich dabei der Angebote Dritter bedienen (§ 15 Abs. 3 Schulgesetz Berlin). Zurzeit wird muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (MEU) durch diplomatische Vertretungen in Form des sogenannten Konsulatsunterrichts, mehrheitlich in Türkisch, aber auch für Portugiesisch, Italienisch, Mazedonisch und Serbisch angeboten.
Sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen in Berlin bieten bilingualen Unterricht an:
Schulen, die bilingualen Unterricht in Deutsch-Englisch anbieten
Schulen, die bilingualen Unterricht in Deutsch-Französisch anbieten
Schulen, die bilingualen Unterricht in Deutsch-Spanisch anbieten
In Grundschulen und weiterführenden Schulen der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) wird bilingualer Unterricht in neun Sprachkombination angeboten: Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Griechisch, Deutsch-Italienisch, Deutsch-Polnisch, Deutsch-Portugiesisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Spanisch und Deutsch-Türkisch. http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatliche-europaschule/