st die Schule verpflichted meinem Kind Unterricht in ihrer/seiner Muttersprache anzubieten?
Germany - Berlin
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

Schulen sind nicht verpflichtet, muttersprachlichen Unterricht anzubieten.

 

Das Berliner Schulgesetz erlaubt es Schulen, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Angebote zum Erlernen ihrer Muttersprache zu machen. Die Schulen können sich dabei der Angebote Dritter bedienen (§ 15 Abs. 3 Schulgesetz Berlin). Zurzeit wird muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (MEU) durch diplomatische Vertretungen in Form des sogenannten Konsulatsunterrichts, mehrheitlich in Türkisch, aber auch für Portugiesisch, Italienisch, Mazedonisch und Serbisch angeboten.

 

Sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen in Berlin bieten bilingualen Unterricht an:

 

In Grundschulen und weiterführenden Schulen der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) wird bilingualer Unterricht in neun Sprachkombination angeboten: Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Griechisch, Deutsch-Italienisch, Deutsch-Polnisch, Deutsch-Portugiesisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Spanisch und Deutsch-Türkisch. http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatliche-europaschule/

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