Im Land Berlinhaben Eltern die Wahl zwischen einer öffentlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule). Für die Einschulung in einer öffentlichen Schule müssen die Kinder in der zuständigen Grundschule im Schulbezirk angemeldet werden, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat.
Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule können Eltern nach einer Beratung und Empfehlung durch die Grundschule zwischen den Schularten Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium wählen. Eltern können die für ihr Kind gewünschte weiterführende Schule frei wählen, sie kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen. Auch bei der Schulart besteht Wahlfreiheit.