Gibt es ein Recht auf religiösen Unterricht?
Germany - Berlin
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

Die Teilnahme am Religions- und Weltanschauungsunterricht von Klasse 1 bis 10 ist im Land Berlin freiwillig. Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme ihres Kindes durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres entscheiden die Schülerinnen und Schülern selbst über die Teilnahme.

In Berlin ist der Religions- und Weltanschauungsunterricht Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (§ 13 Schulgesetz Berlin). Neun Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bieten den Unterricht in Schulen an (https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/religion/).

 

Was this article helpful?