Gibt es Tests/Prüfungen für Kinder im Alter von 16 - 18 Jahren, die Einfluss auf den Schulalltag /Schulischen Verlauf meines Kindes haben?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 16 - 18 Jahren?

In den einzelnen Fächern werden schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) geschrieben. Sie dienen der Überprüfung, ob die Schüler das Lernziel erreicht haben und der Bewertung der Leistungen der Schüler. Auch eine mündliche Überprüfung der Leistungen ist möglich. Alle Leistungsfeststellungen fließen am Ende des Schuljahres in eine Gesamtleistungsbeurteilung ein. Die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erscheint am Ende des Schuljahres als Note im Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres entscheidet darüber, ob das Kind die nächst höhere Klasse besuchen kann oder bei herausragenden Leistungen darüber, ob das Kind auch eine Klasse überspringen kann.

 

Für bestimmte Schulabschlüsse müssen in der Schule Prüfungen abgelegt werden.

 

Schulabschlüsse im Land Berlin (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/pruefungen-und-abschluesse/)


 

Berufsbildungsreife / Erweiterte Berufsbildungsreife

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 können Schülerinnen und Schüler die Berufsbildungsreife (BBR) erwerben, wenn sie die Jahrgangsstufe erfolgreich angeschlossen haben und einen Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ in den Fächern haben. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 können Schüler die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) erwerben. Voraussetzung für den Erwerb des Abschlusses ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung und ein Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ in allen Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache). Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

 

Mittlerer Schulabschluss

Am Ende der Klasse 10 kann der mittlere Schulabschluss (MSA) erworben werden. Für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist eine Teilnahme an der Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf einem erweiterten Niveau mit einem Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ erforderlich.

 

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie kann durch den erfolgreichen Besuch einer beruflichen Schule und Teilnahme an einer Prüfung erworben werden.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann durch erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 in der Oberstufe am Gymnasium oder der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe einer Integrierten Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule erworben werden. Der fachpraktische Teil kann dann durch eine Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit ausführlichem Praktikumszeugnis, den Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit oder den Nachweis eines freiwillig abgeleisteten sozialen bzw. ökologischen Jahres mit einem ausführlichen Zeugnis der Einsatzstelle erlangt werden.




 

Abitur

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen oder Beruflichen Gymnasien erworben. Das Abitur kann je nach Schultyp nach Klasse 12 oder 13 erworben werden. Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. In den meisten Fächern gibt es zentrale Prüfungsaufgaben, das heißt, alle Schüler bekommen in den Prüfungsfächern die gleichen Aufgaben.

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