Habe ich das Recht meine Muttersprache zu benutzen in öffentlichen Räumen/Situationen (z.B. in der Schule meines Kindes, im Rathaus, Betreuungsdienste)?
Germany - Berlin
Deutsch
Sorgen der Erwachsenen

Es ist grundsätzlich möglich, für Gespräche in der Schule oder mit Behörden um einen Dolmetscher zu bitten. Dieser kann dann zum Beispiel von der Schule bei der zuständigen Kommune beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf einen Dolmetscher in der Muttersprache besteht jedoch nicht. Es empfiehlt sich, Migrantenorganisationen vor Ort anzusprechen, diese verfügen häufig über einen Pool von ehrenamtlich tätigen Dolmetschern.

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